FÖRDERMÖGLICHKEITEN & RECHTSSICHERHEIT
Finanzielle Vorteile. Klare Prozesse. Maximale Sicherheit.
Ökologische Modernisierungen werden in Deutschland umfassend gefördert. Für Eigentümer bedeutet das: Ein erheblicher Teil der Investitionskosten kann durch Zuschüsse, steuerliche Vorteile oder zinsgünstige Kredite abgefedert werden. Damit Sie diese Möglichkeiten maximal und rechtssicher ausschöpfen können, begleiten wir Sie gemeinsam mit einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten durch den gesamten Prozess – von der Analyse bis zur finalen Antragstellung bei der BAFA oder der KfW.
BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gefördert werden energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen.
- Dämmung von Außenwänden (inklusive kapillaraktiver Innendämmsysteme).
- Sanierung und Isolierung von Dachflächen.
- Dämmung oberster Geschossdecken.
Die Fördersätze im Detail:
- Basissatz: 15 % Zuschuss.
- iSFP-Bonus: +5 % bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
- Zusatzboni: Boni für Haushalte mit geringerem Einkommen (gültig seit 2024)
KfW – Effizienzhaus (BEG WG)
Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard bei einer ganzheitlichen Sanierung der Immobilie. Folgende Spezialprogramme stehen zur Verfügung:
- EE-Bonus (Erneuerbare Energien).
- NH-Paket (Nachhaltigkeitszertifikat).
- WBP-Bonus (Worst Performing Building – für energetisch sehr schlechte Bestandsgebäude).
- SerSan-Bonus (serielle Sanierung).
Außerordentlich hohe, nicht rückzahlbare Tilgungszuschüsse sind hierbei möglich.
Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Die effiziente Alternative, wenn kein BAFA‐Antrag gestellt wurde:
- bis zu 20 % der Investitionskosten direkt von der Steuerschuld abziehbar.
- maximal 40.000 € pro Objekt.
- direkte Reduktion der Steuerschuld verteilt über 3 Jahre.
Energieberatung & Antragstellung
Für die meisten staatlichen Förderprogramme gesetzlich verpflichtend. Unser Energieeffizienz-Experte übernimmt:
- messtechnische Analyse des Objekts.
- Erstellung des iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan).
- technische Dokumentation.
- rechtssichere Antragstellung vor Baubeginn.
- finale Bestätigung nach Durchführung (Technische Projektbestätigung, TpB)
Wichtig: Nur Anträge, die nachweislich vor Baubeginn gestellt und bewilligt werden, sind förderfähig. Wir koordinieren diesen zeitkritischen Prozess vollständig.




